Die Hessische Landesregierung hat eine Maskenpflicht beschlossen, die seit Montag, 27. April gilt. Bürgerinnen und Bürger müssen ab dann, u.a. in allen Gesundheitseinrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern und Arztpraxen, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Die Tierärztekammer Hessen empfiehlt u.a.:
Wir sind bemüht, die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten. Bei Ankunft an der Praxis melden Sie sich bitte OHNE Ihre Katze an der Rezeption. Falls eine Wartezeit besteht, erhalten Sie von uns einen desinfizierten Pager, den Sie mit in Ihr Auto nehmen. Sobald dieser vibriert, können Sie mit Ihrer Katze in die Praxis kommen. Sollten Sie Probleme beim Tragen oder mehrere Katzen haben, helfen wir Ihnen gerne beim Tragen.
Wir möchten Sie freundlich bitten, sich an diese Regeln zu halten. Sollten Sie sich an diese Regelungen nicht halten wollen oder können, raten wir Ihnen von einem Besuch in der Katzenpraxis ab. Von Diskussionen mit uns über den Sinn oder Unsinn dieser Regelungen möchten wir Sie freundlich bitten Abstand zu nehmen. In der gesamten Praxis besteht ausnahmslos Maskenpflicht.